Einen eigenen Webshop ins Leben zu rufen, kann eine spannende Aufgabe darstellen, allerdings treten schnell einige Fragen auf.
Welche steuerlichen Regelungen müssen beachtet werden? Kann ich meinen Hauptjob behalten? Ist es möglich, den Shop nebenbei aufzubauen oder muss ich sofort in die hauptberufliche Selbstständigkeit starten? Bei der Beantwortung all dieser Fragen unterstützt Dich dieser Artikel.
Selbstständig machen als Webshop-Betreiber
Wenn Du einen Webshop starten und Dich selbstständig machen möchtest, darfst Du einige Faktoren berücksichtigen. Neben der Zielgruppenfindung und der erfolgreichen Targetierung erfordert der Aufbau einer Selbstständigkeit auch die Auseinandersetzung mit steuerlichen Themen. Ein deutliches Pro ist, dass Du in der Regel keine besondere Genehmigung oder Lizenz benötigst, wenn Du einen Onlineshop gründen möchtest – allerdings musst Du in jedem Fall ein Gewerbe anmelden.
Die Anmeldung eines Gewerbes ist nämlich verpflichtend, wenn Du mit dem Aufbau des Webshops eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgst. Da dies gerade bei Onlineshops (anders als etwa bei Online-Blogs) grundsätzlich angenommen wird, kommst Du daher nicht um die Gewerbeanmeldung herum.
Ein Gewerbe anzumelden, stellt keine große Herausforderung dar; Du musst lediglich zum zuständigen Gewerbeamt gehen und dort das entsprechende Formular ausfüllen. Anschließend wird eine kleine Gebühr entrichtet, die je nach Gemeinde in der Regel bei 10 bis 60 EUR liegt. Zusätzlich muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und an das zuständige Finanzamt gesendet werden, um eine Steuernummer für das Gewerbe zu erhalten. Um die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) musst Du Dich nicht kümmern, denn das übernimmt das Gewerbeamt für Dich.
Hauptberuflich oder nebenberuflich gründen?
Für viele angehende Gründer stellt sich die Frage, ob eine hauptberufliche oder eine nebenberufliche Gründung die bessere Entscheidung ist. Grundsätzlich gilt, dass Du Dich beim Aufbau eines Webshops nicht sofort komplett selbstständig machen musst. Du kannst die Anmeldung eines Gewerbes und den Aufbau eines Onlineshops auch neben Deinem Hauptberuf vorantreiben. Dies kann äußerst vorteilhaft sein, da die Gründung einer Selbstständigkeit mit großen Herausforderungen einhergeht. Dementsprechend bist Du bei der nebenberuflichen Gründung weiterhin im sicheren Angestelltenverhältnis beschäftigt und erhältst Monat für Monat Deinen Lohn.
Du bist somit in der Lage, ohne Druck auszutesten, ob der erstellte Onlineshop auch tatsächlich die gewünschten Einnahmen erzielt, ohne ein zu hohes Risiko eingehen zu müssen. Zudem fallen Kosten für die Erstellung und den Betrieb eines Onlineshops an, die mit einem regulären Gehalt leichter zu stemmen sind. Allerdings kann der Aufbau eines Onlineshops viel Zeit und Aufwand erfordern, sodass die Gründung neben dem Hauptjob oft anstrengend ist.
Ob die hauptberufliche oder nebenberufliche Gründung eines Webshops mehr Sinn ergibt, musst Du deshalb selbst anhand Deiner individuellen Situation sowie Deiner Risikobereitschaft ermitteln.
Rechtliche und steuerliche Auswirkungen einer nebenberuflichen Gründung
Wenn Du Dich hauptberuflich selbstständig machst und Dich ausschließlich um den Betrieb eines eigenen Webshops kümmerst, musst Du lediglich ein Gewerbe anmelden. Anschließend kannst Du Dich uneingeschränkt auf das Kerngeschäft konzentrieren und so viel Zeit in den Shop stecken, wie Du möchtest. Bei einer nebenberuflichen Gründung ist dies allerdings nicht der Fall, denn hier müssen bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt, dass die ausgeübte Selbstständigkeit nur dann nebenberuflicher Natur ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählt neben der Höhe der Einkünfte auch die Arbeitszeit – dementsprechend solltest Du beim Aufbau eines eigenen Onlineshops nicht mehr als 18 Stunden pro Woche investieren. Auch die durch den Betrieb des Webshops erzielten Einnahmen sollten nicht höher als das Einkommen aus dem Hauptberuf ausfallen, damit die nebenberufliche Selbstständigkeit als solche angesehen wird. Stellst Du einen Mitarbeiter ein, führt dies zu einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Wenn Du weiterhin für Deinen Arbeitgeber arbeiten und den Onlineshop nebenbei betreiben möchtest, solltest Du all diese Faktoren also unbedingt berücksichtigen.
Besteuerung der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Grundsätzlich gilt, dass Du auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sämtliche Steuern abführen musst, die ein hauptberuflicher Gewerbetreibender entrichtet. Hierzu zählen die folgenden Steuerarten:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
Von der Abführung der Umsatzsteuer kannst Du Dich befreien lassen, indem Du von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst. Wenn Du nebenberuflich einen Onlineshop aufbauen möchtest, wirst Du aller Voraussicht nach am Anfang keine hohen Einnahmen erzielen, sodass die hier geltenden Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Auf diese Weise profitierst Du von einer geringeren bürokratischen Belastung und hast weniger Stress beim Aufbau Deines Shops.
In welche Steuerklasse falle ich als Selbstständiger?
Wenn Du Dich hauptberuflich selbstständig machst, gibt es keine Steuerklasse, in die Du fällst. Grund hierfür ist, dass Du als Selbstständiger nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegst. Stattdessen musst Du die erzielten Einnahmen über die Einkommensteuer versteuern. Da Du als Betreiber eines Onlineshops ein Gewerbe anmelden musst, fallen zudem weitere Steuern an, zu denen unter anderem die Gewerbesteuer zählt.
Entscheidest Du Dich allerdings für die nebenberufliche Gründung und gehst einem gewöhnlichen Beruf nach, wird das Einkommen aus der nicht-selbstständigen Arbeit über den Arbeitgeber versteuert. Dieser führt die Lohnsteuer automatisch an das zuständige Finanzamt ab.
Bei der zusätzlichen Ausübung eines Nebenjobs fallen Arbeitnehmer in der Regel in Steuerklasse 6 – das ist allerdings nicht der Fall, wenn Du nebenberuflich einen Onlineshop gründest. Das wiederum liegt daran, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. In welche Steuerklasse Du fällst, hängt somit von Deinem Familienstand ab. Bist Du verheiratet, hast Du eine Wahlmöglichkeit, Ledige fallen in Steuerklasse 1 und verfügen über einen Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 EUR.